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Strava-Empfehlungsprogramm – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmübersicht. Jeder Teilnehmer am Strava-Empfehlungsprogramm erhält einen Rabattcode für eine Strava-Mitgliedschaft, den er mit einem Familienmitglied oder einem Freund teilen kann („Empfehlungscode"). Von Zeit zu Zeit kann Strava nach eigenem Ermessen einem Teilnehmer einen Vorteil anbieten, wenn der Empfehlungscode dieses Teilnehmers erfolgreich eingelöst wird (die „Prämie").

Teilnahmeberechtigung. Nur aktive Strava-Abonnenten, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kanada oder dem Vereinigten Königreich haben („Empfehlender“), , dürfen am Strava-Empfehlungsprogramm teilnehmen. Das Strava-Empfehlungsprogramm gilt vom 8. April 2026 bis zum 3. Mai 2026.

Berechtigte Empfehlungen

  1. Sofern zutreffend, qualifiziert sich eine Empfehlung für die Prämie, wenn: (i) ein Nutzer den Anmeldeprozess für eine Mitgliedschaft bei Strava mit dem Empfehlungscode der empfehlenden Partei auf strava.com/redeem abschließt und nicht über den App Store oder Google Play; (ii) der Nutzer zum Zeitpunkt der Anmeldung keine bestehende Aktiv-Mitgliedschaft bei Strava hat; und (iii) der Nutzer mindestens vierzehn (14) Tage nach Aktivierung seiner Mitgliedschaft Mitglied bleibt.

  2. Ein Nutzer, der die Voraussetzungen von Abschnitt 3(a) dieser Strava-Empfehlungsprogramm-Bedingungen & Konditionen erfüllt, wird als „Geworbene Partei " bezeichnet.

  3. Ein Empfehlungscode kann nur einmal eingelöst werden. Sobald der Empfehlungscode verwendet wurde, kann er nicht erneut eingelöst werden, um weitere Vorteile oder Rabatte zu erhalten.

VerbotenesVerhalten

  1. Sowohl die verweisende Partei als auch die geworbene Partei darf nicht: (i) sich selbst über mehrere Strava- oder E-Mail-Konten werben; (ii) gefälschte oder betrügerische Strava- oder E-Mail-Konten erstellen; oder (iii) den Empfehlungscode für kommerzielle Zwecke verteilen oder verkaufen oder ihn anderweitig für die Nutzung durch die breite Öffentlichkeit bewerben.

  2. Strava behält sich das Recht vor, Prämien zurückzuhalten, wenn das Unternehmen feststellt, dass Empfehlungen betrügerisch sind oder gegen diese Bedingungen verstoßen.

Einlösung von Prämien

  1. Die verweisende Partei ist dafür verantwortlich, alle schriftlichen Anweisungen von Strava zum Einlösen einer Prämie zu befolgen, sofern zutreffend.

  2. Die Prämien werden an die vom Werbenden angegebene Adresse gesendet. Die verweisende Partei ist dafür verantwortlich, genaue Versandinformationen bereitzustellen. Prämien werden nicht in Länder außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanadas und des Vereinigten Königreichs versandt.

Änderungen oder Kündigung

Strava behält sich das Recht vor, das Strava-Empfehlungsprogramm jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne weitere Ankündigung anzupassen, zu ändern, zu aktualisieren, zu beenden oder dessen Geltungsbereich einzuschränken.

Allgemeines

Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm setzt die Zustimmung zu diesen Bedingungen des Strava-Empfehlungsprogramms & sowie zu den Nutzungsbedingungen von Strava voraus. Alle im Rahmen des Strava-Empfehlungsprogramms erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie von Strava erhoben, gespeichert und verarbeitet. Bitte lesen Sie diese Dokumente sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Sie verstehen, wie wir die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten verwenden und wie wir Cookies auf unseren Websites einsetzen.

Fragen

Fragen, Anliegen oder Feedback zu diesem Strava-Empfehlungsprogramm richten Sie bitte an unser Support-Team.

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