Strava hat sich verpflichtet, mit den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um seinen Verpflichtungen in den Ländern, in denen es tätig ist, nachzukommen, einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union („EU“):Digital Services Act (DSA). DSA legt Anforderungen für bestimmte Online-Dienste fest, darunter auch Verpflichtungen zur Nutzertransparenz.
Informationen zu den durchschnittlichen monatlichen aktiven Empfängern in der Europäischen Union
Für Online-Dienste mit mehr als 45 Millionen „durchschnittlich aktiven monatlichen Nutzern des Dienstes“ in der Europäischen Union legt DSA einen verschärften Anforderungskatalog fest. Um zu bestimmen, welche Dienste davon betroffen sind, beschreibt DSA eine Methode zur Berechnung der durchschnittlich aktiven monatlichen Nutzer in der EU.
Auf Basis dieser Methodik und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen von DSA bestätigt Strava, dass die durchschnittlich aktiven monatlichen Nutzer des Dienstes in der Europäischen Union im Zeitraum von August 2024 bis Februar 2025 unter der Schwelle von 45 Millionen liegen. In diese Zahl sind automatisierte Nutzer wie Bots oder Scraper, soweit ihre Aktivitäten erkannt werden können, nicht eingerechnet.
Rechtswidrige Inhalte melden
Meldeportal für EU-Mitgliedstaaten und vertrauenswürdige Hinweisgeber
Nach DSA sind Anbieter von Online-Diensten verpflichtet, sicherzustellen, dass Anordnungen zu Inhalten von EU-Mitgliedstaaten sowie Meldungen von als vertrauenswürdige Hinweisgeber anerkannten Stellen vorrangig und ohne unangemessene Verzögerung bearbeitet werden.
Offizielle Vertreter von EU-Mitgliedstaaten oder vertrauenswürdige Hinweisgeber können das Formular in unserem DSA-Meldeportal ausfüllen.
Meldeformular für Nutzer in der EU
Alle anderen Nutzer in der EU können Inhalte, die sie für rechtswidrig halten, über ein Formular melden. Bitte klicke mit der rechten Maustaste auf diesen Link und öffne ihn in einem neuen Fenster, um auf das Formular zuzugreifen.
Wir nehmen Meldungen von Benutzern sehr ernst und tun unser Bestes, den Kontext zu verstehen und basierend auf unseren Richtlinien sowie den Ergebnissen unserer Untersuchung angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Richtlinie zur missbräuchlichen Nutzung
Offensichtlich rechtswidrige Inhalte
Strava ist kein Ort zum Teilen rechtswidriger Inhalte. Darüber hinaus verbieten wir das Veröffentlichen, Teilen oder Verbreiten offensichtlich rechtswidriger Inhalte – also von Inhalten, deren Rechtswidrigkeit für Laien ohne eingehende Prüfung klar erkennbar ist. Dazu gehören unter anderem:
- Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern; und
- Inhalte, die terroristische Aktivitäten unterstützen, koordinieren oder verherrlichen.
Bei der Entscheidung über eine angemessene Durchsetzungsmaßnahme berücksichtigen wir verschiedene Faktoren:
- Schweregrad des Verstoßes
- Häufigkeit und Zeitpunkt der Veröffentlichung der Inhalte und des Verhaltens; und
- der Kontext sowie die Bemühungen der Person, die die Inhalte hochgeladen hat, die Absicht dahinter zu erklären.
Beispiele für Verstöße gegen diese Richtlinie:
- Teilen von Fotos oder Videos mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern;
- Befürworten des Todes von Menschen aufgrund einer geschützten Kategorie wie Religion, Nationalität, Geschlechtsidentität usw.; und
- das Unterstützen von Terrorakten in Textform, z. B. durch Teilen von Manifesten, Symbolen oder anderen Medien.
Mögliche Durchsetzungsmaßnahmen gegen ein Konto sind Warnungen, eine vorübergehende oder dauerhafte Kontosperrung oder das Entziehen von Berechtigungen, wie der Möglichkeit, eine bestimmte Funktion zu nutzen. Bei Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern arbeiten wir mit den zuständigen Behörden in den USA und international zusammen, um derartige rechtswidrige Aktivitäten wie gesetzlich vorgeschrieben zu melden.
Offensichtlich unbegründete Beschwerden
Bei der Bearbeitung von Meldungen von Benutzern informieren wir sie darüber, warum ihre Meldung möglicherweise gegen unsere Richtlinien verstoßen hat. Wir können den Inhaber eines Kontos, über das wiederholt unbegründete Beschwerden eingegangen sind, auf die Strava bereits reagiert hat und die bearbeitet wurden, verwarnen oder sperren.
Ein Beispiel für einen Verstoß gegen diese Richtlinie wäre das mehrfache Melden desselben Kontos oder Inhalts innerhalb eines objektiv kurzen Zeitraums.
Berichte zur Transparenz
Strava Transparenzbericht zum Digital Services Act (Februar 2024 – Februar 2025)
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